Wir freuen uns, dass Sie sich für dieses hochwertige Produkt aus deutscher Fertigung entschieden
haben und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Damit Sie lange Freude an Ihrem Gerät haben, bitten
wir Sie, die nachfolgenden Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten. Bewahren Sie diese
Anleitung gut auf. Händigen Sie alle Unterlagen bei Weitergabe des Gerätes an Dritte ebenfalls mit aus.
Vielen Dank.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist zum Warmhalten von Speisen in Behältern im haushaltsüblichen Rahmen (in der Küche, bei
Tisch, im Büro etc.) bestimmt. Andere Verwendungen oder Veränderungen des Gerätes gelten als nicht
bestimmungsgemäß und bergen erhebliche Unfallgefahren. Für aus bestimmungswidriger Verwendung
entstandene Schäden übernimmt der Hersteller keine Haftung. Das Gerät ist nicht für den gewerblichen
Einsatz bestimmt.
Technische Daten
Das Gerät nur an eine vorschriftsmäßig installierte Schutzkontaktsteckdose anschließen. Die Netzspannung
muss der auf dem Typenschild angegebenen Spannung entsprechen. Nur an Wechselstrom anschließen!
Nennspannung: 230 V~ 50 Hz
Nennaufnahme: 850 W
Aufheizzeit: ca. 8 Minuten
Warmhaltezeit: max. 1 Stunde
Lieferumfang
Kontrollieren Sie unmittelbar nach dem Auspacken den einwandfreien Zustand des Produktes.
Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial nicht einfach wegwerfen, sondern der Wiederverwertung zuführen. Papier-,
Pappe- und Wellpappe-Verpackungen bei Altpapiersammelstellen abgeben.
Kunststoffverpackungsteile und Folien ebenfalls in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter geben.
In den Beispielen für die Kunststoffkennzeichnung steht:
PE für Polyethylen, die Kennziffer 02 für PE-HD, 04 für PE-LD,
PP für Polypropylen, PS für Polystyrol.
Entsorgungshinweis
Dieses Produkt darf laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz am Ende seiner Lebensdauer
nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Bitte geben Sie es daher kostenfrei an
einer kommunalen Sammel-stelle (z. B. Wertstoffhof) für das Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten ab. Über die Entsorgungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Gemeinde-
oder Stadtverwaltung.
Einleitung
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